Informationen SBB-Tunnel

Im Februar 2019 haben wir das erste Mal die Leistmitglieder zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, an der die Arbeitsgruppe Nachnutzung SBB-Trassee des Chly-Twanner-Leists die Ausgangslage vorgestellt hat. An dieser Veranstaltung wurde auch erhoben, zu welchen Aspekten der Chly-Twanner-Leist Einsprachen formulieren soll. Auf dieser Grundlage haben wir fristgerecht im März 2019 unsere Einsprache beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht. Am 29. März 2021 und am 29. April 2021 konnten wir Einspracheverhandlungen mit dem Vertreter des BAV führen. Mitte August 2021 erhielten wir die Plangenehmigung vom BAV. Die Arbeitsgruppe nutzt diesen Zeitpunkt, um den Stand zu den Einsprachen des Chly-Twanner-Leists darzustellen.

Zuerst möchte ich jedoch in meiner Funktion als Präsidentin des Chly-Twanner-Leists und Mitglied der Arbeitsgruppe Peter Schär, unserem Vertreter in der nicht-ständigen Ortsplanungskommission der Gemeinde Ligerz sowie Heinz Keller und Peter Meier für ihr kontinuierliches Engagement in der Arbeitsgruppe und somit für Chly-Twann sehr herzlich danken. Wir hätten nicht das erreicht, worüber wir nun berichten können, wenn sich Peter Schär und die Arbeitsgruppe nicht in vollem Mass eingesetzt hätten.

Nachfolgend werden nun jeweils unsere Einsprachepunkte knapp dargelegt und die Entscheidungen, wie sie in der Plangenehmigung ausgeführt werden, zusammenfassend aufgeführt.

Einsprachepunkt Brücke ARA
Wir haben verlangt, dass die ARA-Brücke nach den Bauarbeiten komplett zu entfernen sei.
Die SBB erhält die Auflage, dass – falls die ARA am Twannbach nicht schon vorher ausser Betrieb genommen wurde – lediglich ein provisorischer Steg zu erstellen sei, der nach Ende der Bauzeit entfernt wird.
Der Strandweg wird künftig ungefähr auf gleicher Höhe wie bisher geführt werden. Seeseitig wird eine Böschung auf das nun freie, biodivers gestaltete Gelände führen.

Einsprachepunkt Portal Unterführung Süd Klein-Twann
Aus Sicherheitsgründen haben wir gefordert, dass das Portal der Unterführung seeseitig zu verbreitern sei.
Die SBB führt aus, dass aus Gründen der Statik das Portal auf max. 6 Meter verbreitert werden kann. Zudem wird die Böschung östlich des Ausgangs in der Höhe als auch der Tiefe stark verkleinert, so dass die Übersicht besser wird.
Da die Überhöhung des Strandweges entfällt, siehe Einsprachepunkt Brücke ARA, konnte die Begründung SBB akzeptiert werden.

Einsprachepunkt Aufschüttung Liegewiese Klein-Twann
Die Aufschüttung von ca. 300 m2 haben wir aus verschiedenen Gründen gefordert. Die Fläche der Liegewiese wird erheblich reduziert. Zudem ist die Ecke Richtung Bipschal bei Westwind starkem Wellenschlag ausgesetzt, was die Gefahr der Unterspülung und einer Landabsenkung mit sich bringt. Mit der Aufschüttung soll auch eine zusammenhängende Ufergestaltung von Kleintwann zur Brunnmühle gewährleistet werden.
In der Plangenehmigung wird dargelegt, dass die Liegewiese durch eine Projektanpassung anstatt um 215m2 lediglich um 100m2 verkleinert wird, was ca. 6% der Gesamtfläche der Liegewiese entspricht. Die SBB erhält zudem die Auflage, die Liegewiese gegen Westen um mindestens 90m2 zu erweitern.

Einsprachepunkt Querung Bereich Brunnmühle zum See
Der Bachdurchlass für den Brunnmühleweiher in den See wird neu angelegt. Dieser Umstand soll genutzt werden, um einen begehbaren Bachdurchlass mittels Steg (Gitterrost) einzurichten.

Es wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Die SBB verpflichtet sich, ein Projektänderungsgesuch einzureichen, das einen einfachen Durchlass für Personen und Aufstieg zum Vorplatz Weingut Brunnmühle und zum Wasserverband TLN beinhaltet.

Einsprachepunkt Veloweg auf dem Strandweg ab Twann respektive Klein-Twann – kantonale Fischzuchtanstalt – Bipschal
Unser Antrag lautete, dass der primäre Veloweg nördlich der SBB-Linie zu führen sei. Der Strandweg sei primär für Fussgängerinnen und Fussgänger im Sinne eines Wander-, Fisch- und Erlebniswegs zu gestalten. Die Begründung für diesen Antrag liegt darin, dass das Velo-Verkehrsaufkommen bereits während ein paar Jahren stetig zunimmt und sich damit auch die Konflikte zwischen (E-) Velos und Fussängerinnen und Fussgängern verschärfen. Eine besondere Gefahrenzone stellt dabei der Bereich Unterführung Klein-Twann dar. Nebst der Vergrösserung des Portals wurde angeregt, den Erlebnisweg seeseitig vor dem Garten zu führen und mit einem Mergelbelag ab Klein-Twann bis Bipschal zu versehen. Auf dem Abschnitt kantonale Fischzuchtanstalt bis Bipschal soll der Erlebnisweg unverändert auf dem bestehenden Leinenweg fortgesetzt werden.
Im Rahmen der Plangenehmigung wurde entschieden, dass der Strandweg nach der Unterführung Klein-Twann entlang der SBB-Stützmauer geführt wird. Aufgrund der Seeschüttung wird der Strandweg bis zur kantonalen Fischzuchtanstalt komplett neu für den Fuss- und Veloverkehr angelegt und mit einem Mergelbelag versehen. Ab der kantonalen Fischzuchtanstalt wird der ganze Veloverkehr auf die Kantonsstrasse geleitet. Der Strandweg wird von der kantonalen Fischzuchtanstalt bis Bipschal verschmälert und ist ausschliesslich dem Fussverkehr vorbehalten.

Bezüglich primärem Veloweg nördlich der SBB-Linie sind folgende Punkte anzuführen. Für den Veloweg auf der Kantonsstrasse ist der Kanton zuständig. Die Arbeitsgruppe des Chly-Twanner-Leists hat bereits die Forderung gestellt, dass alle E-Bikes und Rennvelos mittels Signalisation auf die Kantonsstrasse zu leiten sind. Zudem hat die Arbeitsgruppe verlangt, dass die 150 Meter lange Strassenunterführung bei der Brunnmühle, die eine Breite von 7 Metern aufweist, so zu gestalten sei, dass sie für den Veloverkehr sicher ist. Die SBB hat dazu die Auflage erhalten, ein Verkehrsgutachten erstellen zu lassen, das die folgenden Lösungsansätze a bis c prüft:
a) Den motorisierten Verkehr mittels moderner Ampelanlage einspurig zu führen und einen abgetrennten Veloweg im Gegenverkehr einzurichten.
b) Keine baulichen Massnahmen im Strassentunnel für Velos, dafür Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h.
c) Keine baulichen Massnahmen im Strassentunnel für Velos, dafür eine doppelte Sicherheitslinie vorzusehen.

Wie den Ausführungen zu entnehmen ist, konnten wir diverse Optimierungen mittels Einsprache und Einspracheverhandlungen auf Seiten SBB erzielen. Für die diversen kantonalen Bauprojekte müssen die Planvorlagen wiederum öffentlich aufgelegt werden. Für uns ergibt sich dadurch die Möglichkeit, die Planvorlagen zu analysieren und allenfalls zu gegebener Zeit Einsprache(n) zu erheben.